Neue Gesuche für Weiterbildungen oder Zweitausbildungen können jederzeit eingereicht werden. Die Unterstützung besteht in einem einmaligen Beitrag, einer sogenannten Anstoss-Finanzierung. Sie kann sich auf eine intellektuelle, handwerkliche oder künstlerische Berufsausbildung beziehen.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Sie sind im Bezirk/in Küssnacht aufgewachsen.
- Sie verfügen nur über begrenzte finanzielle Mittel.
- Sie können gute Leistungen vorweisen.
Gesuche sind schriftlich zu richten an:
Ausbildungsfonds für junge Küssnachterinnen
c/o Frau Eva Isenschmid
Chli Ebnet 1
6403 Küssnacht am Rigi